Feuerwerk Hauptkatalog 2020

Pyrotechnikgesetz 2010 (Auszug) Eine Information von Pyro-Austria und Gruber A. Ges.m.b.H. 8102 Gratkorn, +43 3127/42722-0 Altersbeschränkungen nach PyroTG 2010 Kategorie F1 ab 12 Jahre Kategorie F4 ab 18 Jahre mit Bescheinigung Kategorie F2 ab 16 Jahre Kategorie P1 und T1 ab 18 Jahre Kategorie F3 ab 18 Jahre mit Bescheinigung Kategorie S1 ab 16 Jahre Kategorie T2, S2 und P2 ab 18 Jahre mit Bescheingung Kurzübersicht Lagermengen Österreich (alle Gewichtsangaben sind Brutto in KG) Hinweis: die gesamte Lagerverordnung können Sie über unsere Webseite downloaden! www.pyro-austria.at Lagerung in nicht genehmigungsplichtigen Betriebsanlagen Lagerverordnung im Verkaufsraum in Vorratsräumen in Lagerräumen max. in einem Gebäude Verkaufsstand im Freien Lagercontainer oder Lager- gebäude Gebäudeanforderung laut § 5 10 KG F1 10 KG F1 – 20 KG F1 – – Gebäudeanforderung laut § 6 30 KG (40 KG 1.4G)* F1 und F2 30 KG (40 KG 1.4G)* F1 und F2 – 60 KG (80 KG 1.4G)* F1 und F2 – – Lagerung in genehmigungsplichtigen Betriebsanlagen Gebäudeanforderung laut § 7 für F1 u. F2 40 KG (50 KG 1.4G)* 40 KG (50 KG 1.4G)* in max. 2 Vorratsräumen – 120 KG (150 KG 1.4G)* – – Gebäudeanforderung laut § 8 – – 100 KG (200 KG 1.4G)* 3 x 100 KG (3 x 200 KG 1.4G)* – – Gebäudeanforderung laut § 9 u. 10 – – – – 100 KG (150 KG 1.4G)* F1 und F2 800 KG (1000 KG 1.4G)* F1 und F2 Generelles Lagerverbot: im Tankstellenbereich inklusive Shopbereich (keine Ausnahmen). In Betriebsanlagen, bei denen mit größeren Menschenmengen zu rechnen ist und die mehr als 2.000m² Verkaufsläche haben (Ausnahme: Verkauf und Lagerung im Freien). Kategorien nach PyroTG 2010 GRUPPE NEM (Nettoexplosivmasse) in g KATEGORIE Verbundfeuerwerk bis 2000 F2 Batterien bis 600 F2 Vulkane bis 250 F2 Römische Lichter bis 50 F2 Raketen bis 75 F2 Jugendfreie Artikel bis 7,5 F1 Wichtig: Bei Selbstabholung beachten Sie die Gefahrengut-Transportbestimmungen (ADR), da ansonsten die Ausgabe abgelehnt wird! Bitte führen Sie immer einen 2 Kg Feuerlöscher (Löschpulver ABC) im KFZ mit, wenn Sie Feuerwerk transportieren! Bei Unklarheiten informieren wir Sie gerne! Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Direktimporteur und Großhändler keine Privatpersonen beliefern – mit Ausnahme von Großfeuerwerk- Veranstaltungen. Wir leiten aber gerne Anfragen an unsere Partnerhändler weiter. Wir liefern ausschließlich zu unseren allgemein gültigen Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen gerne zusenden. Sie haben auch die Möglichkeit, diese unter www.pyro-austria.at einzusehen und down- zuladen. Pyro Austria ist eine geschützte Wortbildmarke der Gruber Anita Ges.m.b.H. Die in diesem Katalog dargestellten Abbildungen können hinsichtlich der gezeigten Bilder und Größen von den Originalen abweichen. * wenn nur 1.4G eingelagert wird Alle Angaben ohne Gewähr. Druck und Satzfehler vorbehalten. 2020 Pyro-Austria. Gesetzliche Bestimmungen

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