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GESETZLICHE

BESTIMMUNGEN LAGERUNG

Pyrotechnikgesetz 2010 (Auszug)

Eine Information von Pyro-Austria und Gruber A. Ges.m.b.H. 8102 Gratkorn, +43 3127/42722-0

Altersbeschränkungen nach PyroTG 2010

Kategorie F1 ab 12 Jahre

Kategorie F4 ab 18 Jahre mit Bescheinigung

Kategorie F2 ab 16 Jahre

Kategorie P1 und T1 ab 18 Jahre

Kategorie F3 ab 18 Jahre mit Bescheinigung

Kategorie S1 ab 16 Jahre

Übersicht Konsumenten Feuerwerk (Kategorie F1 und F2)

GRUPPE

NEM

(Nettoexplosivmasse) in g

KATEGORIE

Verbundfeuerwerk

bis 2000

F2

Batterien

bis 600

F2

Vulkane

bis 250

F2

Römische Lichter

bis 50

F2

Raketen

bis 75

F2

Jugendfreie Artikel

bis 7,5

F1

Auf Grund von Übergangsbestimmungen, kann bis max. 04. Juli 2017 auch noch die Kennzeichnung gem. Pyrotechnikgesetz 1974

angebracht sein.

*wenn

nur

1.4G eingelagert wird

Alle Angaben ohne Gewähr. Druck und Satzfehler vorbehalten. 2016 Pyro-Austria.

Wichtig: Bei Selbstabholung beachten Sie die Gefahrengut-Transportbestimmungen (ADR),

da ansonsten die Ausgabe abgelehnt wird!

Bitte führen Sie immer einen 2 Kg Feuerlöscher (Löschpulver ABC) im KFZ mit, wenn Sie

Feuerwerk transportieren! Bei Unklarheiten informieren wir Sie gerne!

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Direktimporteur und Großhändler keine Privatpersonen beliefern – mit Ausnahme von Großfeuerwerk-

Veranstaltungen. Wir leiten aber gerne Anfragen an unsere Partnerhändler weiter. Wir liefern ausschließlich zu unseren allgemein gültigen Geschäftsbe-

dingungen, die wir Ihnen gerne zusenden. Sie haben auch die Möglichkeit, diese unter

www.pyro-austria.at

einzusehen und downzuladen.

Pyro Austria ist eine geschützte Wortbildmarke der Gruber Anita Ges.m.b.H. Die in diesem Katalog dargestellten Abbildungen können hinsichtlich

der gezeigten Bilder und Größen von den Originalen abweichen.

Kurzübersicht Lagermengen Österreich (alle Gewichtsangaben sind Brutto in KG)

Hinweis: die gesamte Lagerverordnung können Sie über unsere Webseite downloaden!

www.pyro-austria.at

Lagerung in

nicht

genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen

Lagerverordnung

im

Verkaufsraum

in

Vorratsräumen

in

Lagerräumen

max. in einem

Gebäude

Verkaufsstand

im Freien

Lagercontainer

oder Lager-ge-

bäude

Gebäudeanforderung

laut § 5

10 KG

F1

10 KG

F1

--

20 KG

F1

--

--

Gebäudeanforderung

laut § 6

30 KG

(40 KG 1.4G)*

F1 und F2

30 KG

(40 KG 1.4G)*

F1 und F2

--

60 KG

(80 KG 1.4G)*

F1 und F2

--

--

Lagerung in genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen

Gebäudeanforderung

laut § 7 für F1 u. F2

40 KG

(50 KG 1.4G)*

40 KG

(50 KG 1.4G)*

in max. 2

Vorratsräumen

--

120 KG

(150 KG 1.4G)*

--

--

Gebäudeanforderung

laut § 8

--

--

100 KG

(200 KG 1.4G)*

3 x 100 KG

(3 x 200 KG 1.4G)*

--

--

Gebäudeanforderung

laut § 9 u. 10

--

--

--

--

100 KG

(150 KG 1.4G)*

F1 und F2

800 KG

(1000 KG 1.4G)*

F1 und F2

Generelles Lagerverbot: im Tankstellenbereich inklusive Shopbereich (keine Ausnahmen). In Betriebsanlagen, bei denen mit größeren Menschenmen-

gen zu rechnen ist und die mehr als 2.000m² Verkaufsfläche haben (Ausnahme: Verkauf und Lagerung im Freien).