GESETZLICHE
BESTIMMUNGEN LAGERUNG
Pyrotechnikgesetz 2010 (Auszug)
Eine Information von Pyro-Austria und Gruber A. Ges.m.b.H. 8102 Gratkorn, +43 3127/42722-0
Altersbeschränkungen nach PyroTG 2010
Kategorie F1 ab 12 Jahre
Kategorie F4 ab 18 Jahre mit Bescheinigung
Kategorie F2 ab 16 Jahre
Kategorie P1 und T1 ab 18 Jahre
Kategorie F3 ab 18 Jahre mit Bescheinigung
Kategorie S1 ab 16 Jahre
Übersicht Konsumenten Feuerwerk (Kategorie F1 und F2)
GRUPPE
NEM
(Nettoexplosivmasse) in g
KATEGORIE
Verbundfeuerwerk
bis 2000
F2
Batterien
bis 600
F2
Vulkane
bis 250
F2
Römische Lichter
bis 50
F2
Raketen
bis 75
F2
Jugendfreie Artikel
bis 7,5
F1
Auf Grund von Übergangsbestimmungen, kann bis max. 04. Juli 2017 auch noch die Kennzeichnung gem. Pyrotechnikgesetz 1974
angebracht sein.
*wenn
nur
1.4G eingelagert wird
Alle Angaben ohne Gewähr. Druck und Satzfehler vorbehalten. 2016 Pyro-Austria.
Wichtig: Bei Selbstabholung beachten Sie die Gefahrengut-Transportbestimmungen (ADR),
da ansonsten die Ausgabe abgelehnt wird!
Bitte führen Sie immer einen 2 Kg Feuerlöscher (Löschpulver ABC) im KFZ mit, wenn Sie
Feuerwerk transportieren! Bei Unklarheiten informieren wir Sie gerne!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Direktimporteur und Großhändler keine Privatpersonen beliefern – mit Ausnahme von Großfeuerwerk-
Veranstaltungen. Wir leiten aber gerne Anfragen an unsere Partnerhändler weiter. Wir liefern ausschließlich zu unseren allgemein gültigen Geschäftsbe-
dingungen, die wir Ihnen gerne zusenden. Sie haben auch die Möglichkeit, diese unter
www.pyro-austria.ateinzusehen und downzuladen.
Pyro Austria ist eine geschützte Wortbildmarke der Gruber Anita Ges.m.b.H. Die in diesem Katalog dargestellten Abbildungen können hinsichtlich
der gezeigten Bilder und Größen von den Originalen abweichen.
Kurzübersicht Lagermengen Österreich (alle Gewichtsangaben sind Brutto in KG)
Hinweis: die gesamte Lagerverordnung können Sie über unsere Webseite downloaden!
www.pyro-austria.atLagerung in
nicht
genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen
Lagerverordnung
im
Verkaufsraum
in
Vorratsräumen
in
Lagerräumen
max. in einem
Gebäude
Verkaufsstand
im Freien
Lagercontainer
oder Lager-ge-
bäude
Gebäudeanforderung
laut § 5
10 KG
F1
10 KG
F1
--
20 KG
F1
--
--
Gebäudeanforderung
laut § 6
30 KG
(40 KG 1.4G)*
F1 und F2
30 KG
(40 KG 1.4G)*
F1 und F2
--
60 KG
(80 KG 1.4G)*
F1 und F2
--
--
Lagerung in genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen
Gebäudeanforderung
laut § 7 für F1 u. F2
40 KG
(50 KG 1.4G)*
40 KG
(50 KG 1.4G)*
in max. 2
Vorratsräumen
--
120 KG
(150 KG 1.4G)*
--
--
Gebäudeanforderung
laut § 8
--
--
100 KG
(200 KG 1.4G)*
3 x 100 KG
(3 x 200 KG 1.4G)*
--
--
Gebäudeanforderung
laut § 9 u. 10
--
--
--
--
100 KG
(150 KG 1.4G)*
F1 und F2
800 KG
(1000 KG 1.4G)*
F1 und F2
Generelles Lagerverbot: im Tankstellenbereich inklusive Shopbereich (keine Ausnahmen). In Betriebsanlagen, bei denen mit größeren Menschenmen-
gen zu rechnen ist und die mehr als 2.000m² Verkaufsfläche haben (Ausnahme: Verkauf und Lagerung im Freien).